STORNIERUNG ...
eine leidige Sache für Gast und Gastgeber
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald Sie das Zimmer bestellt und wir Ihnen dieses zugesagt haben.
- Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet Gastgeber und Gast zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des gebuchten Zimmers, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung, sprich Stornierung, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
- Die Einsparungen betragen, nach den Empfehlungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, bei Übernachtung mit Frühstück 20 % des Übernachtungspreises.
- Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.









